Wenn es auch nicht im ersten Moment erkennbar ist, die Hauptuntersuchung ist ein Grundstein für die Sicherheit auf unseren Straßen.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt in § 29 vor, dass „die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen (...) ihre Fahrzeuge (...) in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen“ haben.
Die Prüfplakette darf nur angebracht werden, wenn keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bestehen. Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, darf auch eine Prüfplakette zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist.
Was wird geprüft:


Foto: TÜV SÜD
Foto: TÜV SÜD
Bremsanlage
u. a. Bremsscheiben
Bremsbeläge
Bremsschläuche u. Leistungen
ABS (Anti Blockier System)
Licht und Sicht
u. a. Scheinwerfereinstellung
Funktion
Verglasung (Risse u. Steinschläge)
Achse, Räder
u. a. Stoßdämpfer
Federn
Radlager
Führungs- u. Traggelenke
Sonstiges
u. a. Umweltbelastung Ölverlust, Abgase)
Sicherheit (Airbag, Gurte)
Festigkeit der Bauteile